Haftpflicht, Teilkasko oder Vollkasko: Was zahlt welche Versicherung?

Welche Kfz-Versicherung zahlt wann?

Ihr Kfz Gutachter Kleve erklärt den Unterschied zwischen Haftpflicht, Teilkasko und Vollkasko

Viele Autofahrer wissen nicht genau, welche Versicherung im Schadenfall tatsächlich zahlt. Ob Haftpflicht, Teilkasko oder Vollkasko – im Ernstfall kann das entscheidend sein. Als unabhängiger Kfz Gutachter in Kleve geben wir Ihnen hier einen klaren Überblick.

1. Die Kfz-Haftpflichtversicherung – Pflicht für jeden Fahrzeughalter

Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben. Sie springt immer dann ein, wenn Sie mit Ihrem Fahrzeug einem Dritten einen Schaden zufügen – ganz gleich, ob es sich um Sach-, Personen- oder Vermögensschäden handelt.

Beispiel:
Sie verursachen einen Auffahrunfall. Die Haftpflichtversicherung übernimmt die Reparaturkosten des geschädigten Fahrzeugs sowie mögliche Arztkosten oder Verdienstausfälle der betroffenen Person. Ihr eigenes Auto ist dabei jedoch nicht abgesichert.

Deckt ab:

  • Schäden, die Sie anderen zufügen

  • Personen-, Sach- und Vermögensschäden

Deckt nicht ab:

  • Eigene Schäden am Fahrzeug

  • Vandalismus oder Diebstahl

2. Die Teilkaskoversicherung – Schutz bei äußeren Einflüssen

Die Teilkasko ist freiwillig, bietet aber sinnvollen Schutz gegen Ereignisse, die Sie selbst nicht beeinflussen können.

Typische Teilkasko-Fälle:

  • Diebstahl des Autos oder einzelner Fahrzeugteile

  • Wildunfälle (z. B. mit Rehen oder Wildschweinen)

  • Glasbruch, Sturm-, Hagel- oder Überschwemmungsschäden

  • Brand, Explosion oder Kurzschluss

Deckt ab:

  • Elementarschäden (z. B. Unwetter, Sturm, Hagel)

  • Wildunfälle

  • Diebstahl oder Einbruch

Deckt nicht ab:

  • Selbst verursachte Unfälle

  • Vandalismus ohne Einbruch

  • Schäden durch Eigenverschulden

3. Die Vollkaskoversicherung – Rundum-Schutz für Ihr Fahrzeug

Die Vollkasko enthält alle Leistungen der Teilkasko und geht darüber hinaus. Sie deckt zusätzlich eigene Schäden ab – selbst dann, wenn Sie den Unfall selbst verursacht haben.

Leistungen der Vollkasko:

  • Schäden am eigenen Fahrzeug nach eigenem Verschulden

  • Vandalismus (z. B. zerkratzter Lack oder zerstörte Spiegel)

  • Fahrerflucht des Unfallgegners

Deckt ab:

  • Eigenschäden

  • Vandalismus

  • Unfälle mit unbekannten Verursachern

Deckt nicht ab:

  • Schäden durch grobe Fahrlässigkeit (je nach Tarif)

  • Verschleiß oder reine Reparaturkosten

Fazit: Welche Versicherung ist die richtige?

  • Haftpflichtversicherung: Pflicht – ohne sie darf kein Fahrzeug am Straßenverkehr teilnehmen.

  • Teilkasko: Sinnvoll für Fahrzeuge mittleren Alters oder in Regionen mit hohem Risiko für Wildunfälle, Diebstahl oder Unwetter.

  • Vollkasko: Ideal für Neuwagen oder hochwertige Fahrzeuge, um auch bei Eigenverschulden abgesichert zu sein.

Tipp vom Kfz Gutachter Kleve

Im Schadenfall ist eine korrekte Schadenbewertung entscheidend – unabhängig davon, ob es sich um einen Haftpflicht- oder Kaskoschaden handelt. Ein unabhängiger Kfz Gutachter in Kleve stellt sicher, dass der tatsächliche Schaden objektiv dokumentiert wird – damit Sie eine faire Regulierung durch die Versicherung erhalten.

Bei einem unverschuldeten Unfall haben Sie das Recht, selbst einen unabhängigen Kfz Gutachter zu beauftragen. Die Kosten übernimmt in der Regel die Versicherung des Verursachers.

Wichtig: Akzeptieren Sie keinen Gutachter der gegnerischen Versicherung! Diese agieren häufig im Interesse des Versicherers – Positionen wie Wertminderung, Nutzungsausfall oder Verbringungskosten werden dabei oft gekürzt oder gestrichen.

Unser Rat: Kontaktieren Sie uns direkt nach dem Unfall. Ihr Kfz Gutachter Kleve sorgt dafür, dass Ihre Ansprüche vollständig und korrekt durchgesetzt werden – damit Sie den Schadensersatz erhalten, der Ihnen zusteht.

Terminvereinbarung

Unfall per WhatsApp melden & unverbindlich beraten lassen

Melden Sie Ihren Unfall schnell und unkompliziert per WhatsApp.

einfach Fotos und Infos senden

schnelle Rückmeldung und Beratung vom Experten

Termin vereinbaren & wir kommen zu Ihnen

Jetzt Schaden Melden

Montag - Sonntag 08:00 - 22:00 Uhr