Wertminderung am Fahrzeug nach einem Unfall – Was ist das und wann steht sie dir zu?

4/17/20252 min read

Viele Unfallgeschädigte kennen den Begriff Wertminderung gar nicht – dabei geht es hier um bares Geld, das dir nach einem unverschuldeten Unfall zusteht. Als Kfz-Gutachter erklären wir dir, was sich dahinter verbirgt, wann du Anspruch hast und warum die Wertminderung ein fester Bestandteil der Schadenregulierung sein sollte.

Was bedeutet Wertminderung überhaupt?

Stell dir vor: Dein Auto ist unfallfrei und top in Schuss. Dann passiert ein fremdverschuldeter Unfall. Auch wenn das Fahrzeug professionell repariert wird – der Unfall ist dokumentiert und mindert den Wert deines Wagens.

Denn: Ein Fahrzeug mit Unfallschaden verkauft sich auf dem Gebrauchtwagenmarkt in der Regel schlechter oder nur mit Preisnachlass. Genau diese Differenz gleicht die sogenannte merkantile Wertminderung aus.

👉 Die Versicherung des Unfallverursachers muss dir diese Wertminderung zusätzlich zum Reparaturbetrag erstatten.

Wann besteht Anspruch auf eine Wertminderung?

Nicht bei jedem Blechschaden gibt’s automatisch Wertminderung. Sie wird berücksichtigt, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

✅ Du bist nicht schuld am Unfall (Haftpflichtschaden)
✅ Das Fahrzeug ist nicht älter als ca. 5 Jahre
✅ Die Laufleistung beträgt unter ca. 100.000 km
✅ Es handelt sich nicht um einen Bagatellschaden
✅ Die Reparatur betrifft karosserie- oder tragende Teile, z. B. Tür, Kotflügel, Schweller etc.

🛑 Kein Anspruch besteht bei reinem Lackschaden oder kleinen Kratzern – das wären Bagatellschäden, bei denen der Marktwert kaum leidet.

Wie wird die Wertminderung berechnet?

Die Höhe der Wertminderung ist von Fall zu Fall unterschiedlich. Sie hängt ab von:

  • Alter und Laufleistung des Fahrzeugs

  • Marke und Modell

  • Umfang und Art des Schadens

  • Reparaturweg und -qualität

  • Marktgängigkeit des Fahrzeugs

💡 Wichtig: Die Berechnung erfolgt durch den Gutachter – nicht durch die Versicherung! In einem unabhängigen Schadengutachten wird die Wertminderung klar beziffert und in der Schadenabrechnung berücksichtigt.

Beispiel:
Ein 3 Jahre alter Audi A4 mit 60.000 km bekommt nach einem reparierten Seitenschaden eine Wertminderung von ca. 800–1.200 € – zusätzlich zur Reparaturkostenerstattung.

Warum du nicht auf die Wertminderung verzichten solltest

Die Wertminderung ist dein gutes Recht. Wenn du auf sie verzichtest – zum Beispiel, weil du nur einen Kostenvoranschlag hast oder keinen Gutachter beauftragst – verschenkst du bares Geld.

Außerdem: Viele Versicherungen rechnen die Wertminderung nicht automatisch mit ein. Du musst sie aktiv fordern – am besten mit einem Gutachten.

Fazit: Wertminderung gehört dir – und zwar vom ersten Moment an

Ein Unfall ist ärgerlich genug – lass dich nicht auch noch um deinen finanziellen Ausgleich bringen. Als unabhängige Kfz-Gutachter sorgen wir dafür, dass deine Wertminderung korrekt erfasst und vollständig erstattet wird.

Du hattest einen Unfall und willst wissen, ob dir Wertminderung zusteht?
👉 Dann kontaktiere uns – wir prüfen deinen Fall kostenlos und helfen dir schnell und unkompliziert weiter.

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